Kraftbetriebene Kleingeräte wie Kompressoren, Rüttelplatten, Motorsägen, Presslufthammer, Freischneider etc. sind im mangelhaften Zustand eine Gefahr. Nach der DGUV Regel 100-500 ist eine
regelmäßige UVV Prüfung der eingesetzten Arbeitsmittel durch eine Befähigte Person bindend.