PRÜFUNG VON PSAGA GEMÄSS DGUV G 312-906, DGUV I 212-515

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) muss sachgerecht angewendet und vom Benutzer vor jeder Verwendung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand sowie auf einwandfreies Funktionieren geprüft werden. Doch auch der Unternehmer ist in der Prüfpflicht, denn PSAgA mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.